Fallbeispiele
1. Die Krise zweier Existenzgründerinnen
2. Der Erbfall
3.Der Streit um das Umgangsrecht
2. Der Erbfall
Frau A, die Witwe des verstorbenen Herrn A, und seine beiden erwachsenen Kinder Ernst und Jakob konnten sich nicht über das Erbe einigen. Es ging, neben einigem Barvermögen, um eine kleine Schreinerei, die Herr A bis zu seinem Tode betrieben hatte. Eigentlich wurde nach seinem Tod ein Streit wieder lebendig, den Herr A mit seinem Sohn schon vor Jahren geführt hatte.
Er wollte den kleinen Betrieb gern an seinen Sohn übergeben; seine Bedingung war jedoch, dass sich dessen Charakter, der Laden um die Ecke sozusagen, nicht ändern sollte. Ernst A wollte aber nur übernehmen, wenn er vergrößern und den Betrieb rentabler machen durfte. Darauf konnten sich Vater und Sohn nicht verständigen, und der Sohn ging seiner eigenen Wege.Nach dem Tod von Herrn A waren die Kinder Ernst und Jakob sich schnell einig, dass die Schreinerei verkauft werden sollte, weil die Mutter allein sie nicht weiterführen konnte. Das war aber nicht die Meinung von Frau A, der Witwe. Sie wollte ihren Sohn dazu bewegen, den Betrieb doch noch zu übernehmen. Ernst A aber wollte davon nichts wissen. Nach vergeblichen Bemühungen, im Familienkreis eine Lösung zu finden, einigten sich alle Drei darauf, professionelle Hilfe zu suchen.
Zunächst wurden mit den drei Beteiligten einzeln Gespräche geführt, dann traf man sich gemeinsam. Ernst A ließ sich im Laufe der Gespräche davon überzeugen, dass es sich auch finanziell lohnen könnte, den Betrieb weiterzuführen. Sie konnten sich schließlich darauf einigen, eine ernsthafte Kalkulation durchzuführen und, falls diese positiv ausfiel, die Schreinerei fortzuführen. Sie wurden sich auch einig, dass Ernst A ihn nicht selber leiten müsste. Zu dieser Übereinkunft benötigten sie drei Einzelstunden und drei gemeinsame Treffen, die insgesamt 5 Stunden dauerten. Jeder der Drei zahlte 650 Euro.
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